VERHINDERUNGSPFLEGE

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Verhinderungspflege

Im Falle der häuslichen Pflege ist es möglich für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen über sechs Monate in zuhause versorgt hat. Die Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden.

Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst offiziel übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Wird die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen.

 

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