Einstufungen in Pflegegrade

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Einstufungen in Pflegegrade

Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Bewertung und Gewichtung der verschiedenen Beurteilungskriterien.

 

Module und Gewichtung
Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und Gewichtung
keine geringe erhebliche schwere schwerste  
Mobilität 0 – 1 2 – 3 4 – 5 6 – 9 10 – 15 Summe der Punkte im Modul 1nein
0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 0 – 1 2 – 5 6 – 10 11 – 16 17 – 33 Summe der Punkte im Modul 2
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 0 1-2 3-4 5-6 7-65 Summe der Punkte im Modul3

Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3
(15 Prozent)

0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für das Modul 2 oder 3
Selbstversorgung 0 – 2 3 – 7 8 – 18 19 – 36 37 – 54 Summe der Punkte im Modul 4
0 10 20 30 40 Gewichtete Punkte im Modul 4
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 0 1 2-3 4-5 6-15 Summe der Punkte im Modul 5
0 5 10 15 20 Gewichtete Punkte im Modul 5
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 0 1-3 4-6 7-11 12-18 Summe der Punkte im Modul 6
0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul 6

 

Der gewichtete Punktwert ergibt sich aus der Überführung des Summenwertes pro Modul in eine fünfstufige Skala, die das Ausmaß der Beeinträchtigung in dem jeweiligen Modul widerspiegelt, und der Gewichtung, mit der jedes Modul in die Gesamtbewertung eingeht:

  • Modul 1: Mobilität = 10 Prozent
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • und Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen = gesamt 15 Prozent
  • Modul 4: Selbstversorgung = 40 Prozent
  • Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen = 20 Prozent
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte = 15 Prozent

Einstufung Pflegegrad 1

Bis zu einer halben Million Menschen, für die bislang eine Pflegestufe abgelehnt wurde, können ab Januar 2017 den Pflegegrad 1 erhalten der einige finanzielle Zuschüsse und Vorteile gewährt.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Leistungsbeschreibung Ab 2017 in €
Pflegegeld nein
Pflegesachleistung nein
Tages- und Nachtpflege nein
Kurzzeitpflege nein
Verhinderungspflege nein
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €
Stationäre Pflege 125 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. 4.000 €
Wohngruppe- Anschubfinanzierung ja
Wohngruppe- Zuschlag für ambulante WG's ja
Wohngruppe- Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a SGB XI 125 €
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Ja
Beratungsgutschein nach § 7b SGB XI Ja
Pflegekurse nach § 45b SGB XI ja

 

Erläuterungen Tabelle zu Pflegegrad 1

Die finanzielle Unterstützung reicht nicht an die der anderen Pflegegrade heran, insbesondere hinsichtlich von Leistungen für die Pflege. Lediglich Betreuungs- und Entlastungsleistungen können mit der häuslichen Pflege verrechnet werden. Im Einzelnen für:

  • Kosten für einen Alltagsbegleiter.
  • Kosten eines Pflegedienstes für die Grundpflege.
  • Kurzzeitpflegekosten in einer Pflegeeinrichtung.
  • Kosten teilstationärer Pflegeleistungen.

Bauliche,wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind je Maßnahme auf max. 4.000 Euro begrenzt. Als sinnvolle Investition sind behindertengerechte Badumbauten oder der Einbau eines Treppenlifts zu nennen. Neben baulichen Maßnahmen kann auch der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung finanziell unterstützt werden.

Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Matrazenschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzhandschuhe, Schutzschürzen. sind monatlich verfügbar.

Regelmäßige Beratungen und Pflegekurse durch Pflegedienste bzw. Pflegeberater sind auch für die Angehörigen kostenlos.

Einstufung Pflegegrad 2

Die Einstufung in Pflegegrad 2 ist nicht mit der Pflegestufe 2 identisch. Vielmehr finden sich hier Betroffene die zuvor in Pflegestufe 0, Pflegestufe 0 mit Zuschlag oder Pflegestufe 1 eingestuft waren. Pflegegrad II erhalten Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Die Einstufung liegt bei 27 bis 47,5 Punkten. Die Kriterien der Punktevergabe sind sehr komplex.

Leistungen bei Pflegegrad 2

 

Leistungsbeschreibung Ab 2017 in €
Pflegegeld 316 €
Pflegesachleistung 689 €
Tages- und Nachtpflege 689 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €
Stationäre Pflege 770 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. 4.000 €
Wohngruppe-- Zuschlag für ambulante WG's 214€

 

Einstufung Pflegegrad 3

Die Einstufung in Pflegegrad 3 ist nicht mit der Pflegestufe 3 identisch. Vielmehr finden sich hier Betroffene die zuvor in Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegestufe 2 eingestuft waren. Pflegegrad III erhalten Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Die Einstufung liegt bei 47,5 bis unter 70 Punkten. Die Kriterien der Punktevergabe sind sehr komplex.

Leistungen bei Pflegegrad 3


Leistungsbeschreibung Ab 2017 in €
Pflegegeld 545 €
Pflegesachleistung 1.298 €
Tages- und Nachtpflege 1.298 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €
Stationäre Pflege 1.262 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. 4.000 €
Wohngruppe-- Zuschlag für ambulante WG's 214 €

 

Einstufung Pflegegrad 4

Eine Einstufung in Pflegegrad 4 erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.

Die Einstufung liegt bei 70 bis unter 90 Punkte.. Die Kriterien der Punktevergabe sind sehr komplex.

Leistungen bei Pflegegrad 4


Leistungsbeschreibung Ab 2017 in €
Pflegegeld 728 €
Pflegesachleistung 1.612 €
Tages- und Nachtpflege 1.612 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €
Stationäre Pflege 1.775 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. 4.000 €
Wohngruppe-- Zuschlag für ambulante WG's 214 €

 

Einstufung Pflegegrad 5

Eine Einstufung in Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Einstufung liegt bei 90 bis 100 Punkten. Die Kriterien der Punktevergabe sind sehr komplex.

Leistungen bei Pflegegrad 5


Leistungsbeschreibung Ab 2017 in €
Pflegegeld 901 €
Pflegesachleistung 1.995 €
Tages- und Nachtpflege 1.995 €
Kurzzeitpflege 1.612 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €
Stationäre Pflege 2.005 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. 4.000 €
Wohngruppe-- Zuschlag für ambulante WG's 214 €

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