PFLEGEGELD

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Pflegegeld

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit Pflegegeld in Anspruch zu nehmen, sofern deren Einschränkungen bei ihren täglichen Verrichtungen festgestellt wurde. Der Bezug von Sachleistungen wird für die Beschäftigung eines Pflegedienstes in Anspruch genommen. Bei einer selbst organisierten häuslichen Pflege spricht man von Pflegegeld oder Barleistung, die hier von der Pflegekasse bezuschussst wird. Die 24 Stunden Pflege kann durch Angehörige, andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen oder eine EU-Pflegekraft erfolgen.

Die Pflegekasse überweist ab Feststellung der Bedürftigkeit das Pflegegeld an den Betroffenen. Die Nutzung des Pflegegeldes obliegt seiner eigenen Verantwortung. Es besteht die Mlglichkeit eine häusliche Pflege durch eine EU-Haushaltshilfe zu organisieren und die Gelder entsprechend einzusetzen. Der Bezug von Pflegegeld kann mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen kombiniert werden. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall prozentual anteilig um den Wert verwendeten Sachleistungen. 

Das Pflegegeld richtet sich nach den einzelnen Pflegegraden und ist wie die Sachleistung entsprechend der festgestellten Pflegebedürftigkeit festgelegt.
So beträgt es bei

Pflegegrad I: 0 Euro

Pflegegrad II: 316 Euro

Pflegegrad III: 545 Euro

Pflegegrad IV: 728 Euro

Pflegegrad V: 901 Euro

im Monat.

Weitere Zuschüsse werden in Form der Verhinderungspflege- und der Kurzzeitpflegegelder sowie dem Entlastungsbetrag gewährt.

(Quelle BMG)

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