PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedürfen. Das Ausmaß muss erheblich sein. Festgestellt wird dies i.d.R. durch den medizinischen Dienst (MEK-medizinischer Dienst der Krankenkasse), der Anhand von festgelegten Prüfungslisten die Bedürftigkeit erruiert. Die Medizinischen Dienste beraten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung und führen Begutachtungen durch.

Das Pflegeversicherungsgesetz beschreibt Personen als pflegebedürftig, wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Bei einer Dauer von unter 6 Monaten spricht man von einer Kurzzeitpflege die anderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.

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